Newsmagazin - Artikel: Ergänzung Winterreifen Neuregelung
Ergänzung zur Neuregelung für die Verwendung von M+S Reifen auf Einspurfahrzeugen zum 31.05.2017: Verwendung von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung: Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden. Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden: 1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind, 2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird
Die Grundlage hierfür ist: · Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2 · Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013 · Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung): Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig. Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen.
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