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Newsmagazin - Artikel: Ergänzung Winterreifen Neuregelung


Ergänzung zur Neuregelung für die Verwendung von M+S Reifen auf Einspurfahrzeugen zum 31.05.2017:

Verwendung von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:

Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.

Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden:

1.     die Reifen M+S gekennzeichnet sind,

2.     die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird

 

Die Grundlage hierfür ist:

·       Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2

·       Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013

·       Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2

 

Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):

Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.

Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen. 

 

 

 


  



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