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Newsmagazin - Artikel: EU-Reifenlabel


Seit der Einführung des EU-Reifenlabels im Jahr 2012 haben Verbraucher die Möglichkeit, sich über Kraftstoffeffizienz, Abrollgeräusch und Nassbremseigenschaften bei PKW- und LLKW-Reifen zu informieren. Dafür ist u.a. ein Aufkleber auf jedem Reifen aufgebracht, welcher die genannten Parameter visualisiert.

Ab Mai 2021 gelten für das Label neue Kriterien, welche noch umfassender informieren sollen.
Über die neuen Rahmenbedingungen ereilt z.B. der WDK auf www.dasreifenlabel.de Auskunft und informiert zu den wichtigsten Fragen und Geltungsbereichen.

Da die Prüfkriterien und Bewertungsklassen nur für bestimmte Reifen definiert sind, gilt die europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung unter anderem nicht für:

- Zweiradreifen

- Reifen, die ausschließlich für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Oktober 1990 ausgelegt sind

- Reifen mit einem Durchmesser kleiner 10 Zoll

Damit fallen sämtliche vom Reifenwerk Heidenau gefertigten Reifen auch weiterhin nicht in die Kennzeichnungspflicht und können somit ohne Reifenlabel vertrieben werden.



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